Immobilienbewertung
Mein Angebot als Sachverständiger beinhaltet ein breites
Spektrum an Ingenieursdienstleistungen auf den Gebieten Bewertung von wohnwirtschaftlich wie gewerblich genutzten Immobilien, der Ermittlung von Mieten/Pachten, Beratung bei Kauf oder Verkauf, Aufteilung von Gebäuden nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das Anfertigen, Aktualisieren, Prüfen aller Arten von Planmaterial und Berechnungen -etwa Ermittlung von Wohn-/Nutzflächen, Aufteilungsplanung- sowie weitergehende technische bzw. ökonomische Dienste.
In der
Schnellübersicht finden Sie eine kompakte Zusammenstellung von Informationen zur Wertermittlung und zur Teilung nach WEG.
Mit über
20 Jahren Berufserfahrung und einer Anzahl erstatteter Wertgutachten deutlich im vierstelligen Bereich kann ich Ihnen ein fundiertes, umfassend gefächertes, durch regelmäßige Fortbildungen aktuell gehaltenes Wissen zur Verfügung stellen.
In Verbindung mit dieser langjährig erworbenen Expertise sichern Ihnen ständige Beobachtung des Immobilienmarktes, das Vorhalten einer weitläufigen Menge sowohl jüngster als auch historischer Daten aus amtlichen Quellen sowie eigenem Untersuchungsbestand sowie nicht zuletzt die einschlägige Kenntnis der speziellen Mechanismen des Grundbesitz- bzw. Mietsektors markt- und sachgerechte Gutachten.
Nähere Informationen
Wenn Sie Immobilien kaufen/verkaufen, zu Lebzeiten übertragen, vererben, aufteilen, an-/vermieten möchten -oder versteuern müssen- ist die neutrale und prägnante Bewertung eine sichere Grundlage für Entscheidungen.
Ein Wertgutachten ist insbesondere hilfreich um Vermögensschäden abzuwenden, zB. durch zu hohe respektive zu niedere Kauf-/Verkaufspreise oder nicht erkannte Risiken (etwa Bauschäden, Grundstücksbelastungen), bei Erbengemeinschaften oder Ehescheidung -Zugewinnausgleich- eine faire Übertragung zu schaffen sowie zahlreiche andere Probleme zu vermeiden.
Als Kooperationspartner der Sachverständigenorganisation DEKRA unterliegen die von mir erstellten Gutachten strengen Plausibilisierungen und Qualitätskontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Gesetzliche Grundlagen
Jede Wertermittlung meines Büros erfolgt ausnahmslos entsprechend den jeweiligen Richtlinien bzw. Verordnungen, insbesondere der Immobilienwertermittlungs-Verordnung (ImmoWertV) bzw. den korrespondierenden Anwendungshinweisen (ImmoWertA) auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB).
Richtlinienkonformität bedeutet für Sie belastbare, marktnahe und rechtssichere Gutachten.