Nachstehend finden Sie eine Auflistung von Anfragen, welche im Zusammenhang mit den von mir angebotenen Leistungen oft gestellt werden. Falls Ihr Anliegen nicht enthalten ist, antworte ich Ihnen gerne telefonisch.
Das Honorar für ein Kurzgutachten zur Ermittlung des Marktwertes bewegt sich -je nach Bewertungsgegenstand- in der Regel zwischen Eur 500,- und Eur 1.100,- zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Solche Kurzgutachten sind für einige Bewertungsanlässe ausreichend.
Die hierfür erforderlichen Unterlagen sollten Sie sorgfältig zusammenstellen, und mir vor der Ortsbesichtigung zusenden. Preisbeispiele, je nach Aufwand, Gebäudekategorie, und Ausstattung (ohne wertrelevante Belastungen, zB. Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht etc.); Nettoangaben:
Eigentumswohnungen ca. Eur 500,- bis Eur 750,-
Reihenhäuser oder Doppelhaushälften ca. Eur 600,- bis Eur 850,-
Freistehende Einfamilienhäuser ca. Eur 700,- bis Eur 1.100,-
Kleinere Mehrfamilienhäuser bis vier WE ca. Eur 750,- bis Eur 1.100,-
Größere Mehrfamilienhäuser oder gewerbliche Liegenschaften auf Anfrage bzw. nur als ausführliches Gutachten.
Vorstehende Angaben stellen tatsächlich bezahlte/angefallene Durchschnittswerte aus meiner ständigen Praxis dar. Wenn Sie mir die grundlegenden Merkmale Ihrer Immobilie (Art, Geschoßzahl, Baujahr, ungefähre Wohnfläche und Parzellengröße) nennen, unterbreite ich Ihnen gerne ein schriftliches Angebot.
Für ausführliche DEKRA-Expertisen mit detailierter Baubeschreibung, Plan- und Fotoanlagen -einschließlich Beschaffung notwendiger Dokumente- finden Sie hier die Honorartabelle (PDF-Datei).
Standardmäßig (dh. bei jeder Wertermittlung, auch bei Kurzgutachten) führe ich ua. aus:
Zur (vorherigen) Einschätzung entsprechender Handlungen am Immobilienmarkt -zB. Kauf, Verkauf- ist der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch ein vielverwendetes Instrument, und wird als Ergebnis eines Gutachtens deswegen allermeist aufzuführen/sinnfällig sein. Es handelt sich dabei definitionsgemäß um einen durchschnittlich erzielbaren, neutral festgestellten Marktwert.
Eine entsprechende Zusammenstellung finden Sie auf der Seite Dokumente.
Jedes Grundeigentum unterliegt mehr oder weniger komplexen Werteinflüssen. Um solche Verhältnisse realistisch beurteilen zu können, sind zahlreiche denkbare Umstände genau zu untersuchen. Dies erfordert freilich auch eine Kontrolle aller verfügbaren amtlichen Register, da etwaige Ansprüche der Öffentlichen Hand (oder Dritter) fast immer hieraus abgeleitet werden.
Wenn keine Belastungen bestehen, kann -zB. bei Kaufabsichten- die entsprechende Negativnachricht durchaus erweiterte Sicherheit vermitteln. Im gegenteiligen Fall werden uU. schwere Vermögensschäden und/oder anderweitige Unannehmlichkeiten abgewendet.
Die Bearbeitungszeit beträgt -sofern alle erforderlichen Dokumente vorliegen- für gewöhnlich ungefähr zwei bis sechs Wochen nach erfolgter Objektbesichtigung, wobei der Ortstermin normalerweise innerhalb weniger Tage im Anschluß zur Beauftragung stattfinden kann. Bitte berücksichtigen Sie, daß die Inaugenscheinnahme bei hellem Tageslicht erfolgen muß (dh. im Winter um die Sonnenwende bis spätestens ca. 15:30 Uhr).
Termine an Samstagen können auf Anfrage vereinbart werden, jedoch nur bis 14:30 Uhr. In dringenden Fällen bestehen -je nach Absprache/anderweitiger Auslastung- auch Möglichkeiten, die Bearbeitung Ihres Gutachtens vorzuziehen, und in wenigen Werktagen abzuschließen.
Wird von mir nicht durchgeführt. Ich bewerte grundsätzlich und ausnahmslos keine Immobilie -weder bebaute noch unbebaute Flurstücke- ohne vorherige Besichtigung (sa. nächste Frage).
An verschiedenen Stellen im deutschsprachigen Netz wird (zu Preisen um Eur 40,- bis Eur 100,-) "bundesweite sofortige Wertgutachtenerstellung" gegen Übersendung einiger weniger Objekt-Kenndaten und/oder Fotografien feilgeboten. Äußerst problematisch erscheint mir bei derartigen Vorgehensweisen unter anderem:
Ein Ortstermin erfolgt ganz offenbar nicht,
regionale Markterfahrung wird den Anbietern wohl meist fehlen,
zahlreiche bauliche Merkmale müssen verfahrensbedingt übergangen werden,
etwaige Rechte und Belastungen verbleiben uU. völlig unberücksichtigt,
idR. kein persönlicher Kontakt zum Auftraggeber.
Entscheiden Sie selbst, ob sich ein "Sachverständiger", der Ihre Immobilie noch nicht einmal besichtigt hat, über tatsächlich vorhandene Eigenschaften oder deren "Wert" ein Urteil bilden kann (auch wenn die "Ergebnisse" nur als überschläglich bezeichnet/angegeben werden).
Ferner ist anzumerken, daß eine solche "Expertise" Dritten nur wenig glaubwürdig bzw. aussagekräftig erscheinen dürfte.