Einführung
03 | Beratung/Prüfung
Beratung zur Erbteilung

Unabhängig davon, ob Sie etwa als Erblasser Ihre Immobilie(n) nach Ihren Präferenzen respektive wertmäßiger Disposition verteilen möchten, oder aber auch nach Eintritt des Erbfalles Miterben den Anteil auskehren wollen, die neutrale, aussagekräftige Expertise ist nahezu immer zielführend.

Nutzen Sie die von meinem Büro angebotene Mediation, welche allen Beteiligten gleichermaßen verbindlich, sachlich sowie strikt unparteiisch zur Verfügung steht, um familiäre Zerwürfnisse und/oder kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Erfahrung besteht hier auch in schwierigen Fällen - sprechen Sie mich an.
Beratung bei Kauf oder Veräußerung

Diese besteht aus einer umfangreichen Ingenieursdienstleistung, welche mit Blick auf die zunehmende Komplexität des Immobilienmarktes Ihre Suche nach der individuell passenden Liegenschaft (gewerblich oder privat) bzw. deren Verkauf erleichtert, häufig in Kombination mit Bewertungsgutachten.

Durch meine Fachkenntnis sowie einschlägige Marktbeobachtungen bietet Ihnen eine solche Beratung die fundierte Grundlage für weiterführende Überlegungen zu Szenarien verschiedenster Vorhaben.

Wesentliche Information: durch mein Büro erfolgt keine Beratung in Steuer- oder Rechtsangelegenheiten. Im Rahmen eines Auftrages können jedoch entsprechende Hinweise auf derartige Umstände gegeben werden.
Prüfung des Umfanges von Wohnungs- und Teileigentum

Eine Prüfung wird in der Regel umfassen (wobei gleichsam auch einzelne oder weitere Leistungen beauftragt werden können):

Durchsicht der Teilungserklärung auf ungewöhnliche dh. etwa das gegenständliche Sondereigentum benachteiligende Inhalte.

Überprüfung der Räumlichkeiten bzw. Sondernutzungsrechte auf Vollständigkeit bzw. evtl. Fremdverwendung. Nicht selten werden beispielsweise Zubehörräume "gewohnheitsmäßig" von anderen Parteien vereinnahmt, oder Gemeinschaftseigentum von Einzelnen der zugedachten Nutzung entzogen.

Kontrolle der Wohn- oder Nutzfläche(n), sofern diese in der Teilungserklärung angegeben ist/sind, übrigenfalls der Angaben in Verkaufs-/Kauf- oder sonstigen Dokumenten (zB. Baugesuch).

Revision von Unterlagen der Eigentümergemeinschaft bzw. des Verwalters (insbesondere auf angemessene Höhe der Instandhaltungsrücklage, Umlegungsschlüssel, Auffälligkeiten in den Protokollen der Eigentümerversammlung etc.).

Kontaktieren Sie mich bei Fragen zu vorstehenden Themenbereichen - gerne erläutere ich die Modalitäten Ihres speziellen Einzelfalles.
Dipl.-Ing. (Arch.) BDB Boris Hechelhammer
Sachverständiger für Immobilienbewertung

Friedenaustraße 22A
70188 Stuttgart-Ost
Telefon/Telefax 0 711 687 39 95
oder 0 177 291 66 08
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