Einführung
12 | Dokumente
Notwendige Unterlagen

Zur Erstellung eines Wertgutachtens -auch für Kurzgutachten- reichen Sie bitte Folgendes bei (je nach Gegebenheiten des Einzelfalles kann weiteres Material erforderlich sein):

Aktueller Grundbuchauszug,
Lageplan (Auszug des Liegenschaftskatasters im Maßstab 1:500),
Baugesuch und eventuelle Nachgesuche (Grundrisse, Schnitte),
Auszug des Baulastenverzeichnisses oder Negativtestat, wenn keine Lasten vorhanden,
Information aus dem Altlastenkataster (falls negativ wie vor).

Wenn das Bewertungsobjekt vermietet ist, wird/werden zusätzlich der Mietvertrag bzw. die Mietverträge benötigt. Der planungsrechtliche Status des Grundstückes wird standardmäßig bei der zuständigen Behörde durch mein Büro abgefragt.
Wohnungs-/Teileigentum

Bei Eigentumswohnungen oder (auch gewerblichem) Teileigentum sind ferner notwendig:

Aufteilungsplan (respektive die Abschnitte daraus, welche das fragliche Sondereigentum bzw. Sondernutzungsrecht(e) zeigen),
Teilungserklärung (Vertrag, der das Verhältnis der Miteigentümer untereinander regelt),
Hausgeldabrechnungen der letzten zwei Jahre, wenn vorhanden Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen.
Stichtag - Besonderheiten

Im Normalfall ist der Bewertungs-Stichtag der Tag der Ortsbesichtigung. Bei Erbauseinandersetzung zur Auskehrung eines Pflichterbteils oder in erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten ist Stichtag regelmäßig der Todestag des Erblassers. Zur Ermittlung des Zugewinns in Scheidungssachen sind zwei Stichtage ausschlaggebend: der Tag der Eheschließung zum einen sowie der Zustellungstag des Scheidungsantrages zum anderen. Diese müssen entsprechend angegeben werden.
Dipl.-Ing. (Arch.) BDB Boris Hechelhammer
Sachverständiger für Immobilienbewertung

Friedenaustraße 22A
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