Stichtag - Besonderheiten
Im Normalfall ist der Bewertungs-Stichtag der Tag der Ortsbesichtigung. Bei Erbauseinandersetzung zur Auskehrung eines Pflichterbteils oder in erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten ist Stichtag regelmäßig der Todestag des Erblassers. Zur Ermittlung des Zugewinns in Scheidungssachen sind zwei Stichtage ausschlaggebend: der Tag der Eheschließung zum einen sowie der Zustellungstag des Scheidungsantrages zum anderen. Diese müssen entsprechend angegeben werden.
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